Die Bedeutung von Immobilienmarktwerten (Verkehrswerten) nimmt im allgemeinen Wirtschaftsleben stetig zu. Neben den eigentlichen Vermessungsleistungen bietet das Büro auch Verkehrswertgutachten bzgl. bebauter und unbebauter Grundstücke an. Die Anlässe hierzu können vielfältig sein.
Beim Kauf von Immobilien liegt es sowohl im Interesse des Erwerbers als auch des Veräußerers, sich vorab Sicherheit über den Marktwert zu verschaffen. Möchte der eine nicht weniger als den Preis für das Objekt bezahlen, sieht der Andere es als Ziel an, nicht weniger als den Preis für die Immobilie zu erzielen. Ein Verkehrswertgutachten kann hier zu einem Interessenausgleich beitragen.
Durch ein Verkehrswertgutachten erhält die Bank oder Sparkasse eine objektive Grundlage hinsichtlich der Finanzierung (Beleihung) von Immobilien.
Für die Aufteilung des Besitzes bzw. die Auszahlung von Miterben ist es i.d.R. notwendig, sich eine sichere Aussage über den Marktwert des bebauten oder unbebauten Grundstücks zu verschaffen.
Um im Scheidungsverfahren den gesetzlichen Güterstand der so genannten Zugewinngemeinschaft auflösen zu können, bedarf es der Bestimmung des Anfangs- und Endvermögens des jeweiligen Ehepartners. Im Fall von Eigentum an Immobilien kann dies durch das Anfertigen eines entsprechenden Verkehrswertgutachten geschehen.
Zwangsversteigerungsverfahren werden durch die Rechtspfleger der zuständigen Amtsgerichte durchgeführt. Der Wert der Immobilie wird durch das Gericht festgesetzt. Hierzu wird vom Rechtspfleger i.d.R. ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben.
Mitunter genügt eine überschlägige Ermittlung der Marktwerte. Insbesondere für Finanzierungsplanungen oder gütlichen Einigungen bei Rechtsstreitigkeiten kann es bisweilen ausreichen, wenn lediglich ein grober Wert der Immobilie ermittelt wird.
Bedarf es eines allgemein anerkannten Gutachtens, so kann auf eine detaillierte Beschreibung des Objektes und einer Verkehrswertermittlung unter Berücksichtigung aller rechtlichen und tatsächlichen Eigenschaften der Immobilie nicht verzichtet werden.
Jedem einzelnen Bewertungsanlass liegen ganz individuelle Motive und Rahmenbedingungen zu Grunde. Für eine eingehende Beratung sowie eine Aussage über die Kosten eines Gutachtens stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.