Öffentlich bestellter
Vermessungs-
ingenieur

Entstehung

Schon im 19. Jahrhundert gab es so genannte Feldmesser, welche eigenverantwortlich zum Zwecke der Grundbesteuerung Grundstücksvermessungen durchführen durften. An die später als vereidigte Landmesser auftretenden Geodäten wurden schon frühzeitig hohe Ansprüche gestellt. Neben einer fachlich hochqualitativen Ausbildung mussten sie auch praktische Erfahrungen vorweisen können. Nach dem 2. Weltkrieg erließen die einzelnen Bundesländer eigene Berufsordnungen, welche bis heute die rechtlichen Grundlagen für den Berufsstand der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) bilden. 

In der DDR war das gesamte Vermessungswesen verstaatlicht worden. Erst nach der Wende, mit dem Beitritt der neuen Bundesländer zum geeinigten Deutschland, wurde auch im Land Brandenburg der Berufszweig der ÖbVI wieder neugegründet. 

Heute gibt es, bis auf Bayern, in der gesamten Bundesrepublik Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, welche mit ihrem fachlichen Wissen, ihrem technischen Know-how sowie ihrer Ortskenntnis, den Großteil aller
Vermessungsleistungen abdecken. 

Voraussetzungen für die Berufsergreifung ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium, das erfolgreiche Bestehen des großen Staatsexamens sowie der Nachweis praktischer Erfahrungen.

Aufgaben

Im Land Brandenburg gilt der ÖbVI als Teil des öffentlichen Vermessungswesens. Wie beispielsweise Ärzte und Rechtsanwälte übt auch er einen freien Beruf aus. 

Hoheitlich tätig wird der ÖbVI, wenn er alte Grenzen wiederherstellt oder neue Grenzen ermittelt, Gebäude zum Zwecke der Fortführung der Liegenschaftskarte (Flurkarte) einmisst oder Amtliche Lagepläne erstellt. Mit anderen Worten immer dann, wenn er Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlung am Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben beurkundet. 

Neben dem hoheitlichen Bereich, übt der ÖbVI auch umfangreiche nichthoheitliche Tätigkeiten aus. Hier reicht das Spektrum von der Aufnahme einfacher Bestandspläne über Gebäudeabsteckungen bis hin zur Absteckung und Überwachungsmessungen komplizierter Ingenieurbauwerke. 

Ein weiteres Tätigkeitsfeld, sowohl im ländlichen als auch im städtischen Bereich, ist die Bodenordnung. Hier bringt der ÖbVI seine planerischen Kenntnisse ein. 

Neben den rein vermessungstechnischen Leistungen werden durch viele ÖbVI auch Gutachten zur Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken angeboten.